Eltern-Treffen 2022 in St. Marien

Rett-Elterntreffen 2022

Nach längerer uns allen bekannten Pause, fand am Samstag, dem 15. Oktober 2022 am Seminarhof Kletzmayr in St. Marien, das Rett-Elterntreffen statt.

Trotz Regens waren acht Familien angereist, um sich rund um die Themen Rehabilitation für Kinder und Erwachsene, „Neues aus der Rett-Welt“, sowie über das Erb- und Familienrecht zu informieren.

Während die Eltern im Seminarraum den Vortragenden lauschten, wurden die Kinder, vom schon bekannten Betreuungsteam, versorgt. Es wurde gespielt, musiziert und viel gelacht. An dieser Stelle sei Birgit Berger und Christa Mayr für die Organisation der Betreuer:innen gedankt.

Nach einer kurzen Begrüßung des Präsidenten Günther Painsi, ging es dann mit dem ersten Vortragenden, Herrn Mag. Martin Malovec weiter.

Das RehaZentrum Malovec wurde 2013 in Bisamberg bei Wien von dem Ehepaar Martin und Katarina Malovec gegründet. Ausschlaggebend zur Gründung war die Erkrankung der beiden älteren von ihren fünf Kindern. Das Ehepaar sah dies als Chance an, mit ihrem Team auch anderen Patienten jeden Alters mit den unterschiedlichsten Erkrankungen und einem abgestimmten Therapieangebot, den größtmöglichen Erfolg zu erzielen.

Am Beispiel von TheraSuit – diese Behandlungsmethode ist in Österreich einzigartig – ist es möglich, die Bewegungen ohne Einschränkung der Beweglichkeit des Patienten zu korrigieren. Bei dieser Therapie wird in einem sogenannten Rocher-Käfig mit den Orthesen TheraSuit, das sind am Körper äußerlich angebrachte orthopädische Hilfsmittel, die Gelenke, Muskeln sowie Knochen entlastet.

Der Anzug, den die Patienten dabei meistens tragen, ist elastisch und kann individuell eingestellt werden. Damit kann eine Korrektur für eine aufrechtere Körperhaltung erreicht werden.

Eine weitere erfahrene eingesetzte Therapie im RehaZentrum Malovec ist der LokoHelp-Gangtrainer, der bei Patienten mit einer Beeinträchtigung oder einem Verlust der Gehfähigkeit eingesetzt wird. Diese Therapie kann durch die Entlastung des Körpergewichtes beim Laufbandtraining, u.a. eine Verbesserung der Gangausdauer, Gelenkbeweglichkeit und Ganggeschwindigkeit erreichen.

Weiters werden QRI-Quantum Reflex Integration Therapie, Biofeedback, das eingesetzt werden kann, um dabei kognitive und körperliche Fähigkeiten zu trainieren sowie die VRT-Vestibuläre Rehabilitationstherapie, angeboten.

Wie bei jeder Therapie ist es auch hier der Patient, der entscheidet, wie und in welcher Intensität die Therapie stattfinden soll.

Vielen Dank an das RehaZentrum Malovec für die Ausführungen und Informationen über die Therapien.

Nach einer kurzen Pause bedankte sich Präsident Günther Painsi vorab noch einmal bei den Personen, die im Hintergrund mitarbeiteten und mitwirkten, um das Elterntreffen zu ermöglichen.

Ein besonderer Dank gilt Stella Peckary, die für die ÖRSG internationale und weltweite Kontakte aufrechterhält und diese Informationen sammelt und bereit ist, dieses Wissen mit den Rett-Familien unter dem Titel „Neues aus der Rett-Welt“ zu teilen – hier finden Sie die Vortragsunterlagen von Stella.

Unser Kassier Josef Haider gab dann noch Auskunft über die finanzielle Lage der ÖRSG, wie immer sind Spenden aller Art herzlich willkommen.

Das hervorragende Mittagessen, das durch die netten und sehr engagierten Kellner:innen serviert wurde schmeckte allen Teilnehmer:innen sehr gut. Danach war noch Zeit, um Gedankenaustausch zu halten oder noch eine kleine Runde spazieren zu gehen, da es endlich aufgehört hatte zu regnen.

Am Nachmittag ging es mit einem Vortrag von Mag. Dr. Glawitsch zu den Themen Erb-Recht und Familien-Recht weiter.

Wie bekannt ist, wurde der Pflegeregress mit 1.Jänner 2018 abgeschafft, jedoch hat der Staat für die Corona Pandemie und die jetzige Energie-, Wirtschafts- und andere Krisen, sehr viel Geld ausgegeben. Daher ist es möglich, dass es zu finanziellen Einschnitten kommen könnte. Diese werden vermutlich die Bevölkerungsgruppen, die keine starke Lobby haben – insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch Kunst und Kultur und andere die nicht für das tägliche Leben notwendig sind – am meisten betreffen.

Die Sozialleistungen werden immer kostspieliger, jedoch die Geldleistungen könnten gleich, bzw. weniger werden. Auch Steuererhöhungen, wie Vermögen-, Erbschafts- und Schenkungssteuer könnten sich auf Liegenschaftseigentümer auswirken. Nach diesem „Worst case Scenario“ zeigte Mag. Dr.  Glawitsch die Möglichkeiten auf, wie Familien mit einem beeinträchtigten Kind sich am besten in Sachen Erbrecht, dieses Kind am effizienten unterstützen könnte. Dabei muss immer auf den Pflichtteil achtgegeben werden.

Auch für den Todesfall können Vorkehrungen getroffen werden:
Ein Testament, das beim Notar oder Anwalt registriert wird. Tritt dann der Todesfall ein, wird diese Registrierung bei Gericht aufscheinen. Das Familienrecht wurde mit den beiden Themen – Obsorge und Unterhalt – kurz angesprochen.

Obsorge:
Grundsätzlich ist in Österreich die gemeinsame Obsorge auch bei nicht verheirateten Kindeseltern vorgesehen. Das bedeutet, dass beide Kindeseltern gewisse rechtliche Befugnisse haben: mit dem Kind in den Urlaub zu fahren; im Kindergarten/Schule anmelden und ganz wichtig, in Zeiten wie diesen, können die Kindeseltern, wenn das Kind im Krankenhaus ist, Auskunft einholen, wie es dem Kind geht.
Bei getrennten oder geschiedenen Kindeseltern, ist auch eine alleinige Obsorge möglich.
Diese Obsorge dauert gewöhnlich bis zum 18. Geburtstag, also der Volljährigkeit, des Kindes.
Bei beeinträchtigten Kindern benötigen die Eltern nach dem 18. Geburtstag, eine gesetzliche Erwachsenvertretung. Für diese gesetzliche Erwachsenenvertretung wird eine ärztliche Bestätigung benötigt, dass das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern.
Sollte niemand aus dem engsten Familienkreis vorhanden sein, dann wird eine gerichtliche Erwachsenenvertretung eingesetzt. In diesem Falle werden meistens Rechtsanwälte oder Notare herangezogen.

Unterhalt:
Dieser ist grundsätzlich für Kinder bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit zu bezahlen ohne jede Altersgrenze, unter Umständen ein Leben lang. Das bedeutet, wenn ein beeinträchtigtes Kind in einer Unterbringung einer Einrichtung lebt, dass dann entsprechende, einkommensabhängige Unterhaltsleistungen der Eltern verlangt werden. Da diese Themen jedoch sehr komplex sind und die Zeit leider schon sehr schnell vergangen war, musste Mag. Dr. Glawitsch an dieser Stelle zum Schluss kommen.

Wer direkte Infos zugeschnitten auf die eigene Familien-Situtation benötigt, möge sich direkt bei Dr. Glawitsch einen Termin vereinbaren: https://www.erbrechtsinfo.at/anwalt/linz/mag-dr-bernhard-glawitsch/

Mehr Fotos vom Treffen finden Sie hier: https://www.rett-syndrom.at/veranstaltungen/veranstaltungen-fotos/

Als Abschluss des Elterntreffens gab es natürlich noch das traditionelle Gruppenfoto. Alle Familien freuen sich jetzt schon auf ein Wiedersehen beim Familientreffen im Juni 2023 in Hipping.

(E. Nimmerrichter)

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