Seit Jänner 2013 haben Eltern das Recht auf Pflegefreistellung, wenn sie ihr Kind im Krankenhaus begleiten. Durch die unermüdliche Lobbyarbeit von KiB – der Verein rund ums erkrankte Kind konnte dieser große Erfolg erzielt werden.

Ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Rechte der kranken Kinder ist mit der Ausweitung der Pflegefreistellung gelungen, welche von der Bundesregierung am 5. Dezember 2012 beschlossen wurde:

Künftig haben ein Recht auf  Pflegefreistellung:

  • leibliche Eltern, Patchwork-Eltern und Regenbogeneltern, bei der Begleitung im Krankenhaus für Kinder bis zum 10. Lebensjahr.
  • leibliche Eltern, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben, Patchwork-Eltern und Regenbogeneltern bei der Betreuung der kranken Kinder daheim.

Diese Gesetzesänderung für ALLE Familien konnte durch die KiB-Gemeinschaft erreicht werden. Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Onlinebefragung “Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn Kinder erkranken” im März, beherrschte das Thema die Medien.

Unzählige Gespräche mit den Verantwortlichen und MitstreiterInnen aus verschiedenen Organisationen folgten und die Politik reagierte. Einmal mehr zeigt dieses erfreuliche Ergebnis auf, wie kraftvoll es ist, sich zusammen zu schließen und stark aufzutreten. 

Weitere Infos unter: www.kib.or.at

1.531 Views