Statuten des Vereines
Österreichische Rett-Syndrom Gesellschaft
Inhalt
- Statuten des VereinesÖsterreichische Rett-Syndrom Gesellschaft
- § 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- § 2 Zweck
- § 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
- § 4 Arten der Mitgliedschaft
- § 5 Erwerb der Mitgliedschaft
- § 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- § 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 8 Vereinsorgane
- § 9 Die Generalversammlung
- § 10 Aufgabenkreis der Generalversammlung
- § 11 Der Vorstand
- § 12 Aufgabenkreis des Vorstandes
- § 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
- § 14 Die Rechnungsprüfer
- § 15 Das Schiedsgericht
- § 16 Mittelverwendung
- § 17 Auflösung des Vereins
- die Unterstützung von Menschen mit Rett-Syndrom sowie deren Angehörigen und Betreuungspersonen;
- die Förderung von Information, Austausch, Vernetzung und gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Rett-Syndrom und deren Familien;
- die Information der Öffentlichkeit über das Rett-Syndrom;
- die Förderung des Wissensaustausches über Ursachen, Entstehung, Behandlung und Betreuung im Zusammenhang mit dem Rett-Syndrom;
- die Unterstützung wissenschaftlicher und medizinischer Forschung zum Rett-Syndrom im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins.
- Unterstützung, Betreuung und Entwicklungsförderung der am Rett-Syndrom leidenden Personen;
- Information, Beratung und Unterstützung von Angehörigen, Familien und Betreuungspersonen von Menschen mit Rett-Syndrom;
- Förderung des Austausches und der Vernetzung zwischen Betroffenen, Angehörigen, Betreuungspersonen sowie medizinischen und therapeutischen Fachpersonen;
- Vorträge, Informationsveranstaltungen, Versammlungen und Austauschtreffen;
- Bereitstellung von Informationsmaterialien sowie Information über digitale und gedruckte Medien;
- Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung, insbesondere mit Organisationen im Bereich des Rett-Syndroms;
- Unterstützung und Förderung des Wissensaustausches sowie wissenschaftlicher und medizinischer Forschung zum Rett-Syndrom im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins.
- Mitgliedsbeiträge;
- Erträge aus Veranstaltungen und sonstigen Vereinsaktivitäten;
- Spenden, Förderungen, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen.
- Ordentliche Mitglieder,
- Fördermitglieder und
- Ehrenmitglieder
- auf Beschluss des Vorstandes,
- auf Beschluss der ordentlichen Generalversammlung,
- auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder,
- oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer.
