Statuten des Vereines
Österreichische Rett-Syndrom Gesellschaft
Inhalt
- Statuten des VereinesÖsterreichische Rett-Syndrom Gesellschaft
- § 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- § 2 Zweck
- § 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
- § 5 Erwerb der Mitgliedschaft
- § 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- § 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 8 Vereinsorgane
- § 9 Die Generalversammlung
- § 10 Aufgabenkreis der Generalversammlung
- § 11 Der Vorstand
- § 12 Aufgabenkreis des Vorstandes
- § 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
- § 14 Die Rechnungsprüfer
- § 15 Das Schiedsgericht
- § 16 Mittelverwendung
- § 17 Auflösung des Vereins
- den mildtätigen Zweck der Unterstützung von Personen, die am Rett-Syndrom leiden, sowie
- den Zweck der Förderung der wissenschaftlichen Erforschung der Ursachen, Entstehung, Behandlung und Heilung des Rett-Syndroms
- Obsorge, Betreuung und Entwicklungsförderung der am Rett-Syndrom leidenden Personen;
- Information, Beratung und Unterstützung der Eltern von am Rett-Syndrom erkrankten Kindern und der diese betreuenden Personen;
- Herstellen von Kontakten und regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen Betroffenen (das sind erkrankte Kinder, pflegende Angehörige und andere Betreuungspersonen) sowie zwischen Betroffenen und medizinischen Experten;
- Vorträge, Versammlungen und Diskussionsabende;
- Bereitstellen von Informationsmaterial für Betroffene über alle relevanten Aspekte des Rett-Syndroms; Herausgabe eines Mitteilungsblattes;
- Zusammenarbeit mit den in der INTERNATIONAL RETT’S ASSOCIATION zusammengeschlossenen Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung;
- Unterstützung von Betroffenen und deren Familien in finanzieller und materieller Hinsicht, sofern sie materiell hilfsbedürftig iSd § 37 BAO sind;
- Durchführung und/oder Beauftragung von medizinischen Forschungsprojekten zu Ursachen, Entstehung, Behandlung und Heilung des Rett-Syndroms.
- Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.
- Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern.
- Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
